Wappen des Gemeindebezirks Hülzweiler

(Gemeinde Schwalbach, Landkreis Saarlouis)

Beschreibung‑ (Blasonierung):

Unter goldenem  Schildhaupt, darin nebeneinander drei rote Doppelkreuze, von Rot und Blau durch eine eingebogene silberne Spitze gespalten: Rechts eine goldene Abtstabskrümme, links ein rotgekrönter und rotgezungter goldener Löwenkopf, unten ein grüner Eichenzweig  mit einem Mittelblatt und zwei seitlichen Eicheln, die Früchte golden.

Ortswappen Huelzweiler Schwalbach/Saar*1

Begründung:

Die Ortschaft Hülzweiler ist aufgrund seines zweiten Namensbestandteiles „weiler“ in der Ausbauperiode des 8./9. Jahrhunderts entstanden. Der erste Namensbestandteil „Hülz“  von „Holz“ weist auf einen „Weiler am Holz", d. h. eine Waldrodungssiedlung, hin.

Urkundlich wird Hülzweiler erstmalig im Jahre 1154 in einem Dekret des Trierer Bischofs Hillin genannt. Hülzweiler ist in seiner geschichtlichen Beziehung ab dieser Zeit eng mit dem Kloster Fraulautern verbunden. Das Kloster wurde zunächst als Mönchskloster gegründet, aber bereits 1160 in ein adliges Augustiner Nonnenkloster umgewandelt. Im Laufe der Zeit wurden die in Hülzweiler gelegenen Besitzungen und Rechte niederer Adelsgeschlechter dem Kloster übertragen oder von ihm erworben, so dass letztlich der Ort grundherrlich dem Kloster gehörte. Verwaltungsmäßig wurde Hülzweiler nicht direkt von Fraulautern aus betreut, sondern war mit der benachbarten, ebenfalls zum Besitz des Klosters gehörenden Reichsherrschaft Schwarzenholz verbunden, ohne jedoch ein Bestandteil von ihr zu sein.

Territorial gehörte Hülzweiler ‑ und auch Fraulautern selbst ‑ zur Grafschaft. Saarbrücken; es war Altbesitz der Saarbrücker Grafen. Diese Grafen übten deshalb auch von Anfang an die Vogteirechte (Schutz und Schirm sowie die Exekutionsgewalt der Blutgerichtsurteile) über das Kloster Fraulautern und seine Besitzungen in Hülzweiler aus. 

Durch Vertrag vom 23. August 1581 zur Regelung der beiderseitigen Beziehungen zwischen Nassau‑Saarbrücken und Lothringen wurden unter anderem auch die Vogtei über das Kloster Fraulautern und die Rechte in Hülzweiler an Lothringen abgetreten. Verwaltungsmäßig kam Hülzweiler damals zum Deutschen Bellistum mit Sitz in Wallerfangen - später Saargemünd ‑ und zum Amt Wallerfangen ‑ später Busendorf. Vorübergehend, von 1680 bis 1697, gehörte Hülzweiler im Zuge der „Reunionen" zur Saarprovinz Frankreichs. Im Jahre 1766 schließlich fiel Lothringen, und damit auch Hülzweiler, vertraglich an das Königreich Frankreich. Die Zugehörigkeit zu Frankreich dauerte übe die Französische Revolution hinaus bis 1815. In diesem Jahre kam die Saarlouiser Gegend mit Hülzweiler zu Preußen. 

Diese Gegebenheiten sind im Wesentlichen im Ortswappen von Hülzweiler berücksichtigt. 

Als Hinweis auf die Entstehung von Hülzweiler als Waldrodungssiedlung der Ausbauperiode steht im unteren Teil des Wappenschildes ein Eichenzweig, wie er auch im Gemeindewappen Schwalbach für Hülzweiler erscheint. Der Eichenzweig symbolisiert aber auch die heutigen Naherholungsgebiete mit Waldlehrpfad, Waldsee, Kneippanlage und Freilichtbühne im Hülzweiler  Wald.
Die enge Verbundenheit von Hülzweiler mit dem  Kloster  Fraulautern seit der urkundlichen Erstnennung bis zur Französischen Revolution, die damit über 600 Jahre bestand, versinnbildlicht die Abtskrümme. Das Kloster selbst hatte kein eigenes Siegel oder ein Klosterwappen. Rechtshandlungen wurden mit dem persönlichen Siegel der jeweiligen Äbtissin bekräftigt. Die Farben des betreffenden Schildfeldes mit der Abtskrümme sind dem Wappen des ersten Saarbrücker Grafen, dem Vogt über das Kloster, entnommen, der im goldenen Schilde einen roten gekrönten Löwen führte.

Die bis zum Jahre 1581 dauernde Landeshoheit der Grafen von Saarbrücken wird durch den geminderten Löwen (Löwenkopf) der Grafen von Nassau‑Saarbrücken dargestellt. Diese Grafen führten als Stammwappen im blauen, mit goldenen Schindeln bestreuten Schild einen gekrönten goldenen Löwen. Hier ist, wie beim Abtsstab, der heraldische Grundsatz "Ein Teil für das Ganze" aus Gründen der Einfachheit angewendet worden.

Im Schildhaupt schließlich erscheinen drei Doppelkreuze für die territoriale Zugehörigkeit von Hülzweiler zum Herzogtum Lothringen ab 1581. Dieses "Croix de Lorraine" wurde seit der Mitte des 15. Jahrhunderts neben dem Adlerwappen ‑ in Gold ein roter, mit drei gestümmelten silbernen Adlern ("alerions") belegter Schrägbalken zum Wahrzeichen des Herzogtums. Im großen Herzoglich Lothringischen Hoheitswappen, wie es seit dem Ende des 17. Jahrhunderts geführt wurde, hängt das Doppelkreuz als Kleinod an einer Perlenkette, die sich um den Helm über dem Wappenschild schlingt. Das Doppelkreuz wurde auch auf Münzen geprägt und auf Grenzsteinen entlang der Territoriumsgrenzen, so auch in Hülzweiler, angebracht. Im Hülzweiler Wappen stehen die drei Kreuze in den Farben Lothringens Rot‑Gold, wie sie sich aus den Farben der Helmdecken ergeben.

Als Hinweis auf die sich ab 1766 anschließende französische Zeit mag die oberhalb der Lilie in der Krümme des Abtsstabes verstanden werden.

 

Literatur:

Geschichtliche Landeskunde des Saarlandes, Bde. 1 u. 2, Saarbrücken 1960 u. 1977

Heimatkundliches Jahrbuch für den Landkreis Saarlouis 1966

Schriftliche u. mündliche Hinweise von Heinz Bernard, Hülzwei-ler

Entwurf und Ausführung: Horst Kohler, Erfweiler‑Ehlingen, ,

66399 Mandelbachtal Westhofer Weg 9 

 

*1: Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei.